Fachpraktische Tätigkeit

Fachpraktische Tätigkeit - Nachweis für das Lehramt an Berufskollegs

Merkmale und Schlagworte zur Fachpraktischen Tätigkeit am Berufskolleg

Allgemeine Informationen

Der Nachweis der fachpraktischen Tätigkeit für das Lehramt an Berufskollegs ist neben dem erforderlichen Hochschulabschluss Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst.

Die fachpraktische Tätigkeit dient dem Ziel, die künftigen Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs mit den Lernorten und der Arbeitswelt der Schülerinnen und Schüler vertraut zu machen, auf die der Unterricht des Berufskollegs vorbereiten soll. 

Nachzuweisen ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von zwölf Monaten Dauer. Der überwiegende Teil der fachpraktischen Tätigkeit soll vor Abschluss des Studiums geleistet werden. 
Nähere Bestimmungen dazu finden Sie hier.

Regelungen der Universitäten

Die Universitäten können studiengangsspezifische Anforderungen an die Fachpraktische Tätigkeit festlegen, Vorprüfungen durchführen und (Teil-)Nachweise ausstellen. Die abschließende Bescheinigung für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst ist beim LAQUILA zu beantragen.

Informationen und die jeweiligen hochschulspezifischen Regelungen finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule: 

RWTH Aachen
Universität Bonn
TU Dortmund
Universiät Duisburg / Essen
Universität zu Köln
FH Münster
Universität Paderborn
Universität Siegen
Bergische Universität Wuppertal 

Checkliste zur Antragstellung

Was ist zu beachten? Welche Dokumente müssen eingereicht werden?  

Antragstellung Wichtige Hinweise

Zur Antragstellung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  1. Antragsformular
  2. Formular Nachweis über berufliche Tätigkeiten/Praktika
  3. Studienbescheinigung (aktuell) 

Sind Ihre eingereichten Unterlagen vollständig und entsprechen diese den gesetzlichen Vorgaben, wird die beantragte Bescheinigung erstellt und Ihnen per Post zugeschickt. Diese Bescheinigung ist im Rahmen der Lehrkräfteausbildung als abschließender Nachweis für die einschlägige fachpraktische Tätigkeit an anderer Stelle vorzulegen. 

Im Falle fehlender Unterlagen oder bei Fragen dazu werden Sie von uns benachrichtigt. Fragen Ihrerseits richten Sie bitte telefonisch (s. Kontakte) oder per Mail an bk-fachpraxis[at]laquila.nrw.de (bk-fachpraxis[at]laquila[dot]nrw[dot]de)

Bitte denken Sie daran, Ihre Unterlagen rechtzeitig einzureichen und planen Sie bitte eine ca. vierwöchige Bearbeitungszeit mit ein.

Anträge aus anderen Bundesländern

Lehramtsprüfungen (1. Staatsprüfung oder Master of Education) und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern bedürfen vor einer Einstellung in den nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst der Anerkennung.

Zuständig für die Anerkennung im Lehramt Berufskolleg (BK) ist die folgende Bezirksregierung:

Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel. 0211 4750
E-Mail: poststelle[at]bezreg.duesseldorf.nrw.de (poststelle[at]bezreg[dot]duesseldorf[dot]nrw[dot]de)

Da der Nachweise der Fachpraktischen Tätigkeit als selbstständige Zugangsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst neben dem Master-Abschluss steht, ist die Festlegung der in einem anderen Bundesland ordnungsgemäß absolvierten Fachpraktischen Tätigkeit nicht Gegenstand der Anerkennung des auswärtigen Master-Abschlusses (durch das Dezernat 46 der Bezirksregierung Düsseldorf), sondern muss inzident im Rahmen des Seminareinstellungsverfahrens (durch die Dezernate 46 der Bezirksregierungen) erfolgen.

Sie haben Fragen?

Infoline: 0 231 936977 38 
Servicezeiten: Montag bis Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr 
Ansprechpartnerin: Susanne Klei 

Senden Sie Anfragen, Anträge und Dokumente per Mail an das Funktionspostfach
bk-fachpraxis[at]laquila.nrw.de (bk-fachpraxis[at]laquila[dot]nrw[dot]de)