Informationen zum Vorbereitungsdienst

Vom Studium ans Pult – der Weg ins Lehramt führt über den Vorbereitungsdienst

Allgemeine Informationen zum Vorbereitungsdienst – für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, Lehrerinnen und Lehrer in Ausbildung, Prüferinnen und Prüfer, Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und Schulen.

Frau geht zwischen Schulbänken entlang

Was ist der Vorbereitungsdienst?

Der Vorbereitungsdienst, oft als Referendariat bezeichnet, schließt sich an ein erfolgreich absolviertes Lehramtsstudium an und dauert in NRW 18 Monate. Während dieser Zeit sammeln die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter (LAA) praktische Erfahrungen an Schulen und werden parallel dazu in Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) theoretisch und didaktisch weitergebildet. Ziel ist es, die im Studium erworbenen Kenntnisse in die Praxis umzusetzen und die erforderlichen Kompetenzen für den Lehrberuf zu vertiefen. Der Vorbereitungsdienst endet mit der Staatsprüfung, die aus unterrichtspraktischen Prüfungen, einer schriftlichen Arbeit und einem Kolloquium besteht.

Die Schulformen im Vorbereitungsdienst

In NRW werden Lehrkräfte für verschiedene Schulformen ausgebildet, die jeweils spezifische Anforderungen und Ausbildungsinhalte haben. Jedes Lehramt bereitet gezielt auf die berufliche Tätigkeit in diesem bestimmten schulischen Umfeld vor:

  1. Lehramt an Grundschulen (G)
    Hier steht die Förderung der Jüngsten im Mittelpunkt und der Fokus liegt auf den Klassen 1 bis 4, Vermittlung grundlegender Bildungsinhalte und Förderung der individuellen Entwicklung der Kinder. Lehrkräfte an Grundschulen legen die pädagogische Basis für alle weiteren Bildungswege. Die Ausbildung vermittelt fundierte Kenntnisse in fachlichem, methodischem und entwicklungspsychologischem Bereich, um Kindern einen gelingenden Schulstart zu ermöglichen.
  2. Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe)
    Dieses Lehramt qualifiziert für den Unterricht an Schulen des Sekundarbereichs I mit heterogenen Lerngruppen. Lehrkräfte in diesem Bereich benötigen eine hohe diagnostische Kompetenz und die Fähigkeit zur individuellen Förderung – von der Berufsorientierung bis zur Vorbereitung auf weiterführende Bildungswege.  
  3. Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe)
    Die Ausbildung im Lehramt GyGe richtet sich an zukünftige Lehrkräfte für den Sekundarbereich I und II. Neben vertieften fachwissenschaftlichen Kenntnissen stehen hier auch die Entwicklung analytisch-reflexiver Unterrichtskompetenz sowie der Umgang mit anspruchsvollen Lernprozessen im Fokus. Die Vorbereitung auf den Unterricht in der Sekundarstufe I und II erfolgt an Gymnasien und Gesamtschulen mit besonderem Schwerpunkt auf wissenschaftspropädeutischem Arbeiten und der Vorbereitung auf das Abitur.
  4. Lehramt an Berufskollegs (BK)
    Lehrkräfte im Berufskolleg arbeiten an der Schnittstelle zwischen Schule und Beruf. Die Ausbildung bereitet auf die Vermittlung beruflicher und allgemeinbildender Inhalte vor – in Fachklassen, Bildungsgängen und dualen Systemen. Pädagogisches Handeln ist hier eng mit wirtschaftlichen, technischen oder sozialen Fachrichtungen verzahnt.
  5. Lehramt für sonderpädagogische Förderung (SF)
    Dieses Lehramt qualifiziert für die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Ob an Förderschulen oder in inklusiven Settings an allgemeinen Schulen – Lehrkräfte benötigen besondere diagnostische, förderpädagogische und beratende Kompetenzen, um den Bildungserfolg aller Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. 

Unabhängig von der Schulform erfolgt die Ausbildung sowohl an den ZfsL als auch an den jeweiligen Ausbildungsschulen, um eine enge Verbindung von Theorie und Praxis zu gewährleisten.

Umfang und Inhalt des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen ist die zweite Phase der Lehrerausbildung und bereitet angehende Lehrkräfte gezielt auf ihre zukünftige Unterrichts- und Erziehungstätigkeit an Schulen vor. Nach dem erfolgreichen Abschluss eines lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiums umfasst der Vorbereitungsdienst 18 Monate und schließt mit der Staatsprüfung ab.

Ausgebildet wird an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung in NRW (ZfsL) in NRW in enger Kooperation mit den Ausbildungsschulen. Diese duale Struktur ermöglicht eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis: Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter unterrichten unter Begleitung, reflektieren ihre Erfahrungen im Seminar und entwickeln ihre Kompetenzen in fachspezifischen und pädagogischen Ausbildungsformaten weiter.

Die Staatsprüfung, die den Vorbereitungsdienst abschließt, besteht aus mehreren Bestandteilen: zwei unterrichtspraktischen Prüfungen (UPP) mit schriftlicher Planung, einem fachlich und pädagogisch orientierten Kolloquium sowie den Langzeitbeurteilungen durch das ZfsL und die Ausbildungsschule. Ausbildungs- und Prüfungsleistungen gehen dabei gleichwertig in die Gesamtnote ein.

Für Personen, die über einen nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschluss verfügen, bietet Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit einer berufsbegleitenden Ausbildung im Seiteneinstieg gemäß der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS). Diese Ausbildung erfolgt parallel zur Unterrichtstätigkeit und schließt ebenfalls mit der Staatsprüfung ab.

Lehrkräfte, die bereits eine Lehramtsbefähigung besitzen und das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zusätzlich erwerben möchten, können dies über die Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) tun. Auch diese Qualifizierung dauert in der Regel 18 Monate und wird mit einer Staatsprüfung abgeschlossen.

Die rechtlichen Grundlagen für diese Ausbildungswege sind in der Ordnung des Vorbereitungsdienstes (OVP), der OBAS, der VOBASOF sowie in der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) verankert. Zuständig für die Durchführung, Zuweisung und Organisation sind die Bezirksregierungen in NRW.

Einsichtnahme in Aufgaben anderer Schulformen während des Vorbereitungsdienstes

Gemäß § 12 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP NRW) sollen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Laufe ihrer Ausbildung Einblick in die Arbeit an einer anderen Schulform oder Schulstufe erhalten. Ziel ist es, die pädagogische Perspektive zu erweitern und das Verständnis für unterschiedliche schulische Kontexte zu stärken.

Für die meisten Lehrämter – etwa an Grundschulen, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie Berufskollegs – reicht in der Regel ein dokumentierter Einblick oder eine kurze Hospitation in einer anderen Schulform aus. Die genauen Modalitäten werden durch das jeweilige Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung festgelegt. Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen gilt jedoch eine besondere Regelung: Hier schreibt die OVP ausdrücklich vor, dass eine Hospitation an einer anderen Schulform verpflichtend ist. Diese soll in der Regel außerhalb der eigenen Ausbildungsschule stattfinden und dokumentiert werden.

Die konkrete Ausgestaltung – z. B. Dauer, Zeitpunkt und organisatorische Umsetzung – wird im jeweiligen Ausbildungsprogramm des zuständigen Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) geregelt. Damit stellt die OVP sicher, dass alle angehenden Lehrkräfte – je nach Lehramt – über den Tellerrand der eigenen Schulform hinausblicken und ein vertieftes Verständnis für das gesamte Schulsystem entwickeln.

Gesetzliche Regelungen für den Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst in NRW wird durch verschiedene Verordnungen geregelt, die die Rahmenbedingungen und Abläufe festlegen:​

  • Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP):
    Diese Verordnung enthält Vorschriften über die Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den ZfsL und Ausbildungsschulen sowie die Organisation der Staatsprüfung, die den Vorbereitungsdienst abschließt.
  • Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS):
    Regelt den Zugang und die Durchführung der zweijährigen berufsbegleitenden Ausbildung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die ohne lehramtsbezogenes Studium in den Schuldienst eintreten.
  • Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF):
    Diese Verordnung ermöglicht Inhaberinnen und Inhabern einer Lehramtsbefähigung den zusätzlichen Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung begleitend zur beruflichen Tätigkeit.

Diese und weitere Verordnungen stellen sicher, dass der Vorbereitungsdienst in NRW einheitlichen Standards folgt und die angehenden Lehrkräfte optimal auf ihre zukünftigen Aufgaben vorbereitet werden.

Staatsprüfung Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter und Lehrerinnen/Lehrer in Ausbildung

Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Lehrkräfte in Ausbildung orientieren sich bitte an den Verordnungen, gemäß derer sie zum Vorbereitungsdienst und zur Staatsprüfung zugelassen worden sind.

Alle prüfungsrelevanten Formulare können über den Downloadbereich – Staatsprüfung aufgerufen und heruntergeladen werden. Die Hinweise für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie die Hinweise zur berufsbegleitenden Ausbildung gemäß VOBASOF geben einen ersten Überblick über zentrale Aspekte der Staatsprüfung.

Staatsprüfung Ausbildungsschulen

Ausbildungsschulen können alle notwendigen Formulare und Übersichten über den Downloadbereich – Staatsprüfung herunterladen.

Die Hinweise zur Langzeitbeurteilung geben den Beurteilerinnen und Beurteilern in der Schule Hilfestellung beim Verfassen der Langzeitbeurteilung und zielen darauf ab, landesweit vergleichbar zu verfahren.

Staatsprüfung Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung

Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung finden im Downloadbereich – Staatsprüfung alle relevanten Formulare, die sowohl im Hinblick auf die Lehrämter als auch hinsichtlich der entsprechenden Verordnungen differenzieren.

Die Hinweise zur Langzeitbeurteilung informieren die Ausbilderinnen und Ausbilder der Seminare zu den Langzeitbeurteilungen seitens der ZfsL.

Staatsprüfung Prüferinnen und Prüfer

Prüferinnen und Prüfer können sich mithilfe der zum Download bereitgestellten Hinweise für Prüferinnen und Prüfer im Vorfeld der Staatsprüfung und am Prüfungstag selbst über Verfahrensabläufe informieren. Teil B der Hinweise zur berufsbegleitenden Ausbildung gemäß VOBASOF informiert Prüferinnen und Prüfer zudem über Abweichungen und Besonderheiten der Staatsprüfungen gemäß VOBASOF.

Alle weiteren notwendigen Formulare für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Staatsprüfungen sowie der Reisekostenantrag und die Übersicht der Prüfungsvergütungen können über den Downloadbereich – Staatsprüfung abgerufen werden.

Bitte vergewissern Sie sich regelmäßig, dass bereits heruntergeladene Formulare, Hinweise und Übersichten dem aktuellen Stand entsprechen.