Justiziariat

Justiziariat – Rechtsabteilung

Hinweise zu den Rechtschutzverfahren und gesetzlichen Grundlagen

Rechtsabteilung des LAQUILA

Das Justiziariat des LAQUILA begleitet rechtliche Verfahren rund um die Staatsprüfung – darunter Widerspruchs- und Klageverfahren sowie Anfragen an das Schulministerium. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Rechtsschutz, relevanten Rechtsgrundlagen und Datenschutz.

Rechtschutzverfahren Widerspruch und Klage

Zuständig für die Widerspruchsverfahren im Rahmen der (Zweiten) Staatsprüfung sind die Mitarbeiterinnen des Justiziariats. Insbesondere können Sie sich wenden an: 

Frau Ilona Maron
Tel.: +49 231 936977 14
Ilona.Maron[at]laquila.nrw.de (Ilona[dot]Maron[at]laquila[dot]nrw[dot]de)


Die Zuständigkeit für die Klageverfahren im Rahmen der (Zweiten) Staatsprüfung liegt bei

Frau Susanne Maldei
Tel.: +49 231 936977 30
Susanne.Maldei[at]laquila.nrw.de (Susanne[dot]Maldei[at]laquila[dot]nrw[dot]de)

Haben sie eine grundsätzliche, d.h. nicht auf einen konkreten Einzelfall bezogene Frage, z.B. zum Ablauf oder zur Dauer diesbezüglicher Verfahren, können Sie diese jederzeit an die für Sie zuständige Dienststelle (nur bei Ersten Staatsprüfungen) und an eine bzw. einen der vorgenannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner telefonisch oder per E-Mail richten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können jedoch keine Auskünfte zum Stand einzelner Widerspruchs- oder Klageverfahren telefonisch oder per E-Mail erteilt werden.

Rechtsgrundlagen Studium und Vorbereitungsdienst

Das LAQUILA erfüllt seinen Auftrag auf der Grundlage des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG) sowie den für die unterschiedlichen Prüfungen geltenden Prüfungsordnungen für das Hochschulstudium und für den Vorbereitungsdienst.