Schon im Lehramt? Interesse an einer Qualifikation für Sonderpädagogische Förderung?
Die Die Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) ermöglicht es Lehrkräften, die bereits im Schuldienst tätig sind, sich berufsbegleitend für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu qualifizieren. Diese 18-monatige Ausbildung erfolgt berufsbegleitend und schließt mit einer Staatsprüfung ab, die zur Lehrbefähigung in den Fachrichtungen "Lernen" oder "Emotionale und soziale Entwicklung" führt. Voraussetzungen für die Teilnahme sind unter anderem eine vorhandene Lehramtsbefähigung, eine aktuelle Beschäftigung im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen und die Übertragung von Aufgaben im Bereich der sonderpädagogischen Förderung. Die Ausbildung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und den Schulen, wobei die Erfordernisse der Inklusion besonders berücksichtigt werden.
Die VOBASOF ist von der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) getrennt zu betrachten, da diese sich an Personen, die über einen Hochschulabschluss verfügen, jedoch keine Lehramtsbefähigung besitzen, richtet und ihnen somit über den Seiteneinstieg in den Schuldienst gelangen möchten.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung setzt bestimmte persönliche und berufliche Voraussetzungen voraus. Die Zugangskriterien sind in § 2 der VOBASOF verbindlich geregelt und stellen sicher, dass die Ausbildung gezielt auf bereits qualifizierte und schulisch eingebundene Lehrkräfte ausgerichtet ist:
Gemäß § 2 VOBASOF müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Bestehende Lehramtsbefähigung: Abschluss nach § 3 oder § 19 des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG).
- Dauerhafte Beschäftigung: Aktuelle unbefristete Tätigkeit im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen.
- Übertragung sonderpädagogischer Aufgaben: Einsatz an einer Förderschule oder einer allgemeinen Schule mit Aufgaben im Bereich der sonderpädagogischen Förderung.
- Bereitschaft zur dauerhaften Tätigkeit: Verpflichtung, nach erfolgreicher Ausbildung dauerhaft als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung zu arbeiten.
Der Ablauf der Zusatzqualifikation nach VOBASOF
Die Ausbildung beginnt jeweils zum 1. August und 1. Februar eines Jahres und dauert 18 Monate. Sie kombiniert praktische Unterrichtserfahrungen mit theoretischen Seminaren und wird durch die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) in Zusammenarbeit mit der Ausbildungsschule durchgeführt. Der Ausbildungsaufbau gliedert sich wie folgt:
- Unterrichtspraxis:
Die Lehrkräfte unterrichten mindestens 14 Wochenstunden an ihrer Schule. Dabei übernehmen sie bereits konkret sonderpädagogische Aufgaben, z. B. in Förderschwerpunkten wie „Lernen“ oder „Emotionale und soziale Entwicklung“. - Ausbildung am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL):
Zusätzlich nehmen die Teilnehmenden an wöchentlich fünf Stunden Ausbildung am ZfsL teil. Diese Seminare gliedern sich in zwei Bereiche:- Grundlagenseminare:
Auseinandersetzung mit zentralen sonderpädagogischen, didaktischen, methodischen und rechtlichen Grundlagen. - Fachrichtungsseminare:
Vertiefung in die spezifischen Förderschwerpunkte – insbesondere „Lernen“ sowie „Emotionale und soziale Entwicklung“.
- Grundlagenseminare:
Während der Ausbildung erstellen die Teilnehmenden unter anderem individuelle Förderpläne, reflektieren regelmäßig ihre Unterrichtspraxis und werden durch Mentorinnen und Mentoren schulisch begleitet. Die Ausbildung schließt mit einer Staatsprüfung ab, die aus einer unterrichtspraktischen Prüfung, einem Kolloquium sowie einer pädagogischen Dokumentation besteht – gemäß den Regelungen der VOBASOF.
Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt in der Regel die Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist zudem eine Verbeamtung auf Lebenszeit möglich.
Weitere Informationen, Ansprechpartner sowie Stellenausschreibungen finden sich auf den Webseiten der Bezirksregierungen sowie des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.