Rechtsgrundlagen - die Prüfungsordnungen

Einheitlich geregelt: Die rechtlichen Grundlagen der Staatsprüfung

Die Staatsprüfung markiert den offiziellen Abschluss der Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen. Sie ist entscheidend für den Erwerb der Lehramtsbefähigung und stellt sicher, dass angehende Lehrkräfte über die notwendigen fachlichen, didaktischen und pädagogischen Kompetenzen verfügen.

Damit die Prüfungsverfahren transparent, einheitlich und rechtssicher ablaufen, sind sie in landesrechtlichen Vorschriften verbindlich geregelt. Die wichtigsten Grundlagen hierfür sind die OVP und die BASS für den regulären Einstieg ins Lehramt. 

OVP – Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung

Die OVP regelt die Ausbildung und Prüfung im klassischen Vorbereitungsdienst, der nach dem Lehramtsstudium beginnt. Sie beschreibt den Ablauf der 18-monatigen Ausbildung an Schule und ZfsL, die Zulassung zur Staatsprüfung, die Bestandteile der Prüfung (Unterrichtspraktische Prüfungen, Kolloquium, Langzeitbeurteilungen) sowie die Bewertungsmaßstäbe und Wiederholungsmöglichkeiten. Sie ist die zentrale Prüfungsordnung für alle grundständig ausgebildeten Lehrkräfte.

BASS – Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW

Die BASS enthält neben den oben genannten Verordnungen sämtliche schulrechtlich relevanten Regelungen des Landes NRW. Sie dokumentiert gesetzliche Grundlagen, Erlasse und Verwaltungsvorschriften zur Lehrerausbildung, zur Staatsprüfung sowie zu weiteren schulischen Verfahren. Sie dient als umfassendes Nachschlagewerk für alle am Prüfungsverfahren Beteiligten.

OBAS – Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung im Seiteneinstieg

Die OBAS gilt für Personen, die ohne Lehramtsstudium über ein fachlich geeignetes Hochschulstudium in den Schuldienst einsteigen. Diese Seiteneinsteiger:innen absolvieren eine berufsbegleitende pädagogische Ausbildung, die durch das ZfsL begleitet wird und mit einer eigenständigen Staatsprüfung abschließt. Die OBAS regelt Voraussetzungen, Ablauf und Prüfungsbestandteile dieser alternativen Ausbildungsform.

VOBASOF – Verordnung für sonderpädagogische Zusatzqualifikation

Die VOBASOF ermöglicht bereits ausgebildeten Lehrkräften, zusätzlich das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu erwerben – ebenfalls in berufsbegleitender Form. Auch hier wird die Qualifizierung durch das ZfsL begleitet und endet mit einer Staatsprüfung. Die VOBASOF legt Anforderungen, Inhalte und Prüfungsverfahren für diesen speziellen Qualifikationsweg fest.