Zeugnis der Staatsprüfung - Fragen zur Ausfertigung
Ausfertigung und Übermittlung von Zeugnissen zur Staatsprüfung
Der Arbeitsbereich 1 (AB1) des LAQUILA ist für die Ausfertigung der Zeugnisse zur Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen in Nordrhein-Westfalen zuständig. Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens werden die Zeugnisse erstellt und zur weiteren Ausgabe an die zuständigen Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) übermittelt.
Sollte es im Einzelfall zu Verzögerungen kommen, können sich die ZfsL zur Klärung jederzeit an den Arbeitsbereich 1 wenden.
Ersatzzeugnisse und Zweitschriften
Bei Verlust oder Beschädigung des Originalzeugnisses stellt der Arbeitsbereich 1 auf Antrag Ersatzzeugnisse oder Zweitschriften aus. Die Beantragung erfolgt formlos und muss eine Begründung enthalten.
Sie können die Ausfertigung beim LAQUILA beantragen. Schreiben Sie bitte hierzu das für Ihr Lehramt zuständige Postfach an (Adressen hierzu auf der rechten Seite). Man wird Sie dann für alle weitere Verfahrensschritte kontaktieren.