Sie benötigen einen Nachweis der fachpraktischen Tätigkeit für das Lehramt BK?
Feststellung der fachpraktischen Tätigkeit Unser Service für Sie
Sie können bei uns beantragen, eine Feststellung über Ihre fachpraktische Tätigkeit bescheinigen zu lassen, sofern Sie ein Lehramtsstudium für das Berufskolleg absolvieren und eine einschlägige Tätigkeit im Umfang von mindestens zwölf Monaten nachweisen möchten.
Wichtig: Die Bewertung der Einschlägigkeit kann im Regelfall nur durch die Hochschule erfolgen, an der Sie immatrikuliert sind. Informieren Sie sich bitte zusätzlich auf den Webseiten Ihrer Hochschule über spezifische Vorgaben.
So funktioniert die Antragstellung
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen ausschließlich an das zentrale Funktionspostfach (angaben ebenfalls auf der rechten Seite):
bk-fachpraxis[at]laquila.nrw.de
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Antragsformular (PDF)
- Formular „Nachweis über berufliche Tätigkeiten/Praktika“ (PDF)
- Aktuelle Studienbescheinigung
Den Download der Dokumente finden Sie über den Downloadbereich. Die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Sie erhalten die Bescheinigung nach erfolgreicher Prüfung postalisch.
Bei fehlenden Unterlagen oder Rückfragen melden wir uns bei Ihnen per E-Mail oder telefonisch.