Zeugnisse und Beglaubigungen

Informationen zur Ausfertigung von Zeugnissen und Ersatzzeugnissen sowie Beglaubigung von Staatsexamensurkunden im Rahmen von Apostillenverfahren

Eine Hand stempelt ein Papier.

Ausfertigung und Übermittlung von Zeugnissen zur Staatsprüfung

Der Arbeitsbereich 1 (AB1) des LAQUILA ist für die Ausfertigung der Zeugnisse zur Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen in Nordrhein-Westfalen zuständig. Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens werden die Zeugnisse erstellt und zur weiteren Ausgabe an die zuständigen Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) übermittelt.

Sollte es im Einzelfall zu Verzögerungen kommen, können sich die ZfsL zur Klärung jederzeit an den Arbeitsbereich 1 wenden.

Ersatzzeugnisse und Zweitschriften

Bei Verlust oder Beschädigung des Originalzeugnisses stellt der Arbeitsbereich 1 auf Antrag Ersatzzeugnisse oder Zweitschriften aus. Die Beantragung erfolgt formlos oder mithilfe eines bereitgestellten Vordrucks und muss eine Begründung enthalten.

Sie können die Ausfertigung beim LAQUILA beantragen. Schreiben Sie bitte hierzu das für Ihr Lehramt zuständige Postfach an. Man wird Sie dann für alle weitere Verfahrensschritte kontaktieren.  

Beglaubigung von Staatsexamensurkunden im Rahmen von Apostillenverfahren

Das LAQUILA bietet die Möglichkeit, Staatsexamensurkunden für die Verwendung im Ausland im Rahmen eines Apostillenverfahrens vorbeglaubigen zu lassen. Diese Vorbeglaubigung ist erforderlich, damit im Anschluss durch die zuständige Stelle (z. B. Bezirksregierung oder Landesjustizverwaltung) eine Apostille oder Legalisation erteilt werden kann.

Was wird durch das LAQUILA beglaubigt?

Beglaubigt werden:

  • Urkunden des Staatsexamens, die im Rahmen der derzeit gültigen Lehrerausbildung ausgestellt wurden,
  • Urkunden früherer Prüfungsordnungen (1. und 2. Staatsexamen), die vor Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen ausgestellt wurden.

Ergänzende Hinweise zum Verfahren

Bitte beachten Sie:

  • Das LAQUILA stellt keine Apostillen aus, sondern führt ausschließlich die Vorbeglaubigung der Urkunden durch. Die eigentliche Apostille erteilt die jeweils zuständige Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • Weitere Informationen zum Verfahren, benötigte Unterlagen sowie Hinweise zur Einreichung finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.