Vergütung von Prüferinnen und Prüfern – zentral geregelt durch das LAQUILA
Die Prüferinnen und Prüfer, die im Rahmen der Staatsprüfung für Lehrämter in Nordrhein-Westfalen tätig sind, erhalten für ihre verantwortungsvolle Aufgabe eine festgelegte Prüfungsvergütung. Das LAQUILA ist für die Abwicklung dieses Verfahrens zuständig und stellt die aktuellen Vergütungssätze sowie alle erforderlichen Informationen und Formulare zentral zur Verfügung. So wird eine einheitliche, transparente und rechtssichere Vergütungspraxis landesweit gewährleistet.
Prüferinnen und Prüfer können die bereitgestellten Unterlagen (siehe rechte Seite) herunterladen und ausgefüllt an die Adresse Pruefungsverguetung[at]laquila.nrw.de (Pruefungsverguetung[at]laquila[dot]nrw[dot]de) schicken.
Reisekosten – Aufwände unkompliziert geltend machen
Neben der Vergütung für die Prüfungsdurchführung können Prüferinnen und Prüfer auch ihre Reisekosten nach den geltenden Bestimmungen geltend machen. Das LAQUILA stellt hierzu passende Antragsformulare bereit und unterstützt bei der korrekten Abwicklung. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle entstandenen Aufwendungen nachvollziehbar erfasst und ordnungsgemäß erstattet werden: klar geregelt, serviceorientiert und verlässlich.