Allgemeine Information Beglaubigungen von Staatsexamensurkunden
Das LAQUILA bietet die Möglichkeit, Staatsexamensurkunden für die Verwendung im Ausland im Rahmen eines Apostillenverfahrens vorbeglaubigen zu lassen. Diese Vorbeglaubigung ist erforderlich, damit im Anschluss durch die zuständige Stelle (z. B. Bezirksregierung oder Landesjustizverwaltung) eine Apostille oder Legalisation erteilt werden kann.
Was wird durch das LAQUILA beglaubigt?
Beglaubigt werden:
- Urkunden des Staatsexamens, die im Rahmen der derzeit gültigen Lehrerausbildung ausgestellt wurden,
- Urkunden früherer Prüfungsordnungen (1. und 2. Staatsexamen), die vor Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen ausgestellt wurden.
Ergänzende Hinweise zum Verfahren
Wir bitten zu beachten:
Das LAQUILA stellt keine Apostillen aus, sondern führt ausschließlich die Vorbeglaubigung der Urkunden durch. Die eigentliche Apostille erteilt die jeweils zuständige Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen zum Verfahren, benötigte Unterlagen sowie Hinweise zur Einreichung finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.