Kolloquium zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

Mehrere Holzwürfel bilden das Wort „Deutsch“ und liegen auf einem Buch, im Hintergrund sind Bücher unscharf zu erkennen.

Für ausländische Lehrkräfte, die in Nordrhein-Westfalen unterrichten möchten, sind fundierte Deutschkenntnisse unerlässlich. Das Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA) bietet hierfür ein spezifisches Prüfungsverfahren an, um die erforderlichen Sprachkompetenzen nachzuweisen.​

Für die Ausgleichsmaßnahmen werden deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates „Lernen, lehren, beurteilen“ empfohlen.

Für die Teilnahme an Ausgleichsmaßnahmen wird ein Sprachniveau von C2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) empfohlen. Dieses Niveau befähigt dazu, nahezu alles Gehörte oder Gelesene mühelos zu verstehen und sich spontan sowie fließend auszudrücken.

Aktuelle Regelung zur Antragstellung

Ein formeller Nachweis über Deutschkenntnisse auf C2-Niveau ist nicht mehr zwingend erforderlich, um einen Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Stattdessen wird die Sprachkompetenz im weiteren Verlauf des Anerkennungsverfahrens überprüft.​

Sprachprüfung durch das LAQUILA:

Im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung führt das LAQUILA ein Kolloquium zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse durch. Diese Prüfung stellt sicher, dass die für den Unterricht und weitere schulische Aufgaben notwendigen mündlichen und schriftlichen Sprachfähigkeiten vorhanden sind.​

Prüfungsstruktur:

Das Verfahren gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die Prüfungsinhalte orientieren sich an den Anforderungen des schulischen Alltags und berücksichtigen die bisherigen unterrichtlichen sowie außerschulischen Erfahrungen der Teilnehmenden. Beispielsweise können Themen aus dem schulischen Kontext behandelt werden, um die praktische Sprachverwendung zu evaluieren.

Anmeldung und Termine

Die Prüfungen finden zweimal jährlich statt. Anmeldeschluss ist jeweils der 31. März bzw. der 30. September eines Jahres. Interessierte sollten ihre Anmeldung fristgerecht beim LAQUILA einreichen.​

Kontaktaufnahme:

Für detaillierte Informationen zur Sprachprüfung und zur Anmeldung empfiehlt es sich, direkt das LAQUILA zu kontaktieren. Weitere Hinweise und Kontaktdaten finden Sie auf der offiziellen Website des LAQUILA.​

Durch die erfolgreiche Absolvierung dieser Sprachprüfung wird sichergestellt, dass Lehrkräfte mit ausländischen Abschlüssen über die notwendigen Sprachkompetenzen verfügen, um den schulischen Anforderungen in Nordrhein-Westfalen gerecht zu werden.