Anerkennung von Lehramtsqualifikationen aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz
Für Lehrkräfte, die ihre Ausbildung in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen haben, besteht ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Anerkennung ihrer Lehramtsbefähigung in NRW. Voraussetzung ist, dass die im Herkunftsland erworbene Qualifikation dort zum unmittelbaren und uneingeschränkten Zugang zum Lehrerberuf an öffentlichen Schulen berechtigt.
Verfahren:
- Antragstellung: Der Antrag auf Anerkennung ist bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.
- Prüfung der Unterlagen: Die Behörde überprüft die Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation mit den Anforderungen in NRW.
- Ausgleichsmaßnahmen: Sollten wesentliche Unterschiede festgestellt werden, können Anpassungslehrgänge oder Eignungsprüfungen erforderlich sein, um die volle Anerkennung zu erlangen.
Details zur Anerkennung von Abschlüssen aus Mitgliedstaaten der EU
Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie bei der Anerkennungsstelle der BR Arnsberg.
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Telefon: 02931 82-0
Falls die Bezirksregierung Arnsberg bei Ihnen im Zuge des Anerkennungsverfahrens wesentliche Unterschiede zu den Anforderungen in NRW festgestellt hat, haben Sie die Möglichkeit, die Unterschiede in einem Anpassungslehrgang oder in einer Eignungsprüfung (Hinweise für Prüflinge und Hinweise für Seminare) auszugleichen.
Sie haben einen Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung erhalten, der mit einer Ausgleichsmaßnahme – Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung – verbunden ist?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAQUILA beraten Sie in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg im Vorfeld der Entscheidung für den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung ausführlich über die Modalitäten und Anforderungen. Die zuständigen Personen finden man auf der rechten Spalte dieser Seite unter "Beratung EU-Abschlüsse".