Informationen zu Reisekosten und und Prüfungsvergütungen

Prüfungsvergütung und Reisekosten im Rahmen der Staatsprüfung

Die Mitwirkung an der Staatsprüfung für Lehrämter in Nordrhein-Westfalen ist mit hoher Verantwortung verbunden. Um dieses Engagement angemessen zu würdigen, erhalten Prüferinnen und Prüfer eine festgelegte Vergütung für ihre Tätigkeit. Darüber hinaus können ihnen angefallene Reisekosten nach den jeweils geltenden Regelungen erstattet werden.

Das LAQUILA ist für die Koordination und Abwicklung dieser Leistungen zentral zuständig und stellt alle relevanten Informationen und Formulare zur Verfügung. So wird eine landesweit einheitliche und rechtskonforme Vergütungspraxis sichergestellt.

Rechtsgrundlagen und Zuständigkeit

Die Höhe der Prüfungsvergütung und die erstattungsfähigen Reisekosten richten sich nach den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen. Grundlage bilden entsprechende Erlasslagen sowie die Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes (LRKG NRW).

Die zentrale Abwicklung über das LAQUILA dient der Vereinheitlichung und Entlastung der ZfsL sowie der prüfenden Personen. Eine transparente Vergütungsstruktur und die klare Kommunikation der Abläufe tragen dazu bei, dass der Aufwand für Prüferinnen und Prüfer nachvollziehbar erfasst und zuverlässig vergütet wird.

Weitere Informationen und Formulare

Alle aktuellen Informationen zur Prüfungsvergütung sowie zu den Antragsverfahren für Reisekosten finden Sie auf der zugehörigen Serviceseite zur Vergütung der Reisekosten und Prüfungsgebühren. Dort stehen auch die jeweils gültigen Formulare zum Download bereit.

Bitte senden Sie Ihre Anträge an: pruefungsverguetung[at]laquila.nrw.de (pruefungsverguetung[at]laquila[dot]nrw[dot]de)