Seiteneinstieg - Berufsbegleitend ins Lehramt

Unterrichten und berufsbegleitend ins Lehramt geführt werden

Voraussetzungen und Verordnung für die berufsbegleitende Ausbildung für den Seiteneinstieg als Lehrkraft werden in OBAS uns VOBASOF erklärt. 

Was ist der Seiteneinstieg?

In Nordrhein-Westfalen stehen verschiedene Wege offen, um berufsbegleitend in den Schuldienst einzutreten oder sich als bereits tätige Lehrkraft fachlich und pädagogisch weiterzuqualifizieren. Diese Qualifizierungsangebote sind darauf ausgerichtet, dem steigenden Bedarf an qualifiziertem Lehrpersonal gerecht zu werden, individuelle berufliche Entwicklung zu ermöglichen und die Qualität schulischer Bildung nachhaltig zu sichern. Lehrkräfte werden in NRW in der Regel nur mit abgeschlossenem Lehramtsstudium, Vorbereitungsdienst und Staatsprüfung dauerhaft eingestellt.

Stehen grundständig ausgebildete Lehrkräfte für die jeweilige Schuleform nicht zur Verfügung, können auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit fachlich einschlägigem Studium eingestellt werden. Die bestehenden Modelle richten sich sowohl an Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die über ein einschlägiges Hochschulstudium verfügen, aber keine lehramtsbezogene Ausbildung absolviert haben, als auch an ausgebildete Lehrkräfte, die ihre Lehrbefähigung erweitern oder zusätzliche Aufgaben übernehmen möchten – etwa im Bereich der sonderpädagogischen Förderung oder in schulischen Leitungs- und Beratungsfunktionen.

Die rechtlichen Grundlagen für diese berufsbegleitenden Qualifizierungs- und Ausbildungswege sind in Nordrhein-Westfalen klar geregelt. Sie ergeben sich insbesondere aus der

  • Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP),
  • der OBAS (Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern),
  • der VOBASOF (Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung),
  • der Lehramtszugangsverordnung (LZV NRW)

sowie aus weiteren landesrechtlichen Regelungen und Erlassen, die in der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften (BASS) veröffentlicht sind.

Diese vielfältigen Möglichkeiten spiegeln die Durchlässigkeit und Weiterentwicklungsmöglichkeiten des nordrhein-westfälischen Schulsystems wider – individuell, bedarfsorientiert und qualitätsgesichert.

Möglichkeiten ins Lehramt zu gelangen

Stellen finden Einstieg finden in den Landesdienst als Lehrkraft

Der berufsbegleitende Seiteneinstieg dauert 24 Monate und stellt Sie nach erfolgreich abgelegter Staatsprüfung den "grundständig" ausgebildeten Lehrkräften gleich. Sie können in das Beamtenverhältnis übernommen werden, sofern Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Andernfalls ist eine Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis möglich.

VERENA.NRW
Das Stellenportal VERENA.NRW richtet sich an ausgebildete Lehrkräfte mit Staatsprüfung sowie an Personen mit und ohne Hochschulstudium, die eine befristete Beschäftigung im Schuldienst suchen. Hier werden Vertretungsstellen ausgeschrieben, die beispielsweise aufgrund von Elternzeit oder Krankheit der Stammlehrkräfte entstehen. Interessierte können gezielt nach offenen Positionen suchen und sich direkt bei den ausschreibenden Schulen oder Schulämtern bewerben.

LOIS.NRW
Für Personen, die einen Seiteneinstieg in den Lehrerberuf anstreben und nicht über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung verfügen, bietet LOIS.NRW aktuelle Stellenausschreibungen für Dauerbeschäftigungen. In der Regel ist ein Hochschul- oder Fachhochschulabschluss erforderlich. Das Portal ermöglicht es, passende Stellenangebote zu finden und sich über die spezifischen Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren zu informieren.