Seiteneinstieg ins Lehramt - berufsbegleitend in den Schuldienst

Lehrkraft hält Unterlagen in einem Klassenraum, während mehrere Lernende im Hintergrund an Aufgaben arbeiten.

Hochschulabschluss, aber kein Lehramtsstudium? – Seiteneinstieg gemäß OBAS!

Der Seiteneinstieg ist ein alternativer Weg in den Lehrberuf in Nordrhein-Westfalen und richtet sich an Personen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium ohne lehramtsbezogene Ausbildung. Er dient insbesondere dazu, den Unterrichtsbedarf in Fächern mit Lehrkräftemangel zu decken. Der Seiteneinstieg ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen in ein tarifliches Beschäftigungsverhältnis an einer Schule des Landes NRW aufgenommen zu werden und parallel zur Unterrichtstätigkeit eine pädagogische Qualifizierung zu durchlaufen. Ziel ist es, im Rahmen eines geregelten Verfahrens die volle Lehramtsbefähigung über eine berufsbegleitende Ausbildung zu erwerben.

Im Gegensatz zum klassischen Weg über ein Lehramtsstudium und den anschließenden Vorbereitungsdienst (gemäß OVP) beginnt der Seiteneinstieg unmittelbar mit einer befristeten Einstellung in den Schuldienst. Die pädagogische und didaktische Qualifizierung erfolgt dabei berufsbegleitend in Zusammenarbeit mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL). Grundlage für den Seiteneinstieg ist die OBAS – die Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung.

Voraussetzungen für den Seiteneinstieg

Um für den Seiteneinstieg zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Hochschulabschluss: Ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master, Diplom oder gleichwertig) mit mindestens sieben Semestern Regelstudienzeit, das mindestens ein schulisches Unterrichtsfach in fachlicher Tiefe abdeckt. Ein Lehramtsstudium ist nicht erforderlich.
  • Berufserfahrung oder Familienphase: In der Regel ist eine mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit oder die Erziehung eines minderjährigen Kindes nach dem Studienabschluss nachzuweisen.
  • Bewerbung auf Ausschreibung: Die Bewerbung erfolgt auf eine konkrete Stellenausschreibung im Schuldienst des Landes NRW. Die Schulform, das Fach und der Bedarf bestimmen die Einsatzmöglichkeiten.
  • Sprachkompetenz: Der Nachweis über hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache ist erforderlich.
  • Eignungsfeststellung: Im Rahmen des Einstellungsverfahrens prüft die zuständige Bezirksregierung die persönliche und fachliche Eignung. Eine positive Prognose ist Voraussetzung für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung.

Ablauf der Qualifizierung

Nach erfolgreicher Einstellung beginnt die berufsbegleitende Ausbildung, die in der Regel 24 Monate dauert. Die Seiteneinsteigerin bzw. der Seiteneinsteiger wird in dieser Zeit regulär als Lehrkraft an einer Schule eingesetzt und unterrichtet eigenverantwortlich. Parallel dazu findet die pädagogische Qualifizierung am zuständigen Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) statt.

Die Ausbildung umfasst:

  • Seminare in Fachdidaktik und Pädagogik
  • Unterrichtsbesuche mit Beratung und Rückmeldung
  • Hospitationen
  • Selbststudium und Reflexionsphasen

Die Ausbildung schließt mit der Staatsprüfung ab, bestehend aus zwei unterrichtspraktischen Prüfungen, einem Kolloquium und Langzeitbeurteilungen durch Schule und ZfsL. Mit dem Bestehen der Staatsprüfung wird die volle Lehramtsbefähigung erworben.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in der OBAS sowie in der BASS verbindlich geregelt. Zuständig für die Durchführung, Begleitung und Prüfung sind die Bezirksregierungen sowie das Landesprüfungsamt, das im Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA) verankert ist.