Anerkennung von Lehramtsqualifikationen aus Drittstaaten
Lehrkräfte, die ihre Ausbildung in einem Staat außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz abgeschlossen haben, können in Nordrhein-Westfalen eine Anerkennung ihrer Qualifikation beantragen. Dabei handelt es sich um ein individuelles Verfahren, in dem geprüft wird, inwieweit die im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweise und beruflichen Erfahrungen mit einer in Deutschland erworbenen Lehramtsbefähigung vergleichbar sind.
Die Bewertung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen. Sofern wesentliche Unterschiede festgestellt werden, können Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sein – etwa in Form von Eignungsprüfungen oder Anpassungslehrgängen. Ziel des Verfahrens ist es, die Gleichwertigkeit herzustellen und den Zugang zum nordrhein-westfälischen Schuldienst zu ermöglichen.
Verfahren:
- Antragstellung: Zuständig ist die Bezirksregierung Detmold.
- Prüfung der Gleichwertigkeit: Es wird bewertet, ob die ausländische Qualifikation mit einer deutschen Lehramtsbefähigung vergleichbar ist.
- Ausgleichsmaßnahmen: Bei festgestellten Unterschieden können auch hier Anpassungslehrgänge oder Eignungsprüfungen erforderlich sein.
Details zur Anerkennung von Abschlüssen die nicht in der EU erworben wurden
Sie haben eine Lehramtsbefähigung in einem Drittstaat erworben und möchten diese als Lehramtsbefähigung in NRW anerkennen lassen?
Angehörige eines Drittstaates können beantragen, dass ihre im jeweiligen Heimatland erworbene Befugnis für ein Lehramt als Lehramt in Nordrhein-Westfalen anerkannt wird.
Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie bei der Anerkennungsstelle der BR Detmold.
Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Telefon: 05231 71-0
Falls die Bezirksregierung Detmold bei Ihnen im Zuge des Anerkennungsverfahrens wesentliche Unterschiede zu den Anforderungen in NRW festgestellt hat, haben Sie die Möglichkeit, die Unterschiede in einem Anpassungslehrgang oder in einer Eignungsprüfung (Hinweise für Prüflinge und Hinweise für Seminare) auszugleichen.
Sie haben einen Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung erhalten, der mit einer Ausgleichsmaßnahme – Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung – verbunden ist?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAQUILA beraten Sie in Abstimmung mit der Bezirksregierung Detmold im Vorfeld der Entscheidung für den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung ausführlich über die Modalitäten und Anforderungen. Die zuständigen Personen finden man auf der rechten Spalte dieser Seite unter "Beratung EU-Abschlüsse".