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Anerkennung von Studienabschlüssen aus nicht EU-Staaten
Das LAQUILA prüft außerhalb der EU erworbene Studienabschlüsse auf Lehramtsbefähigung
Lehrkräfte, die ihre Ausbildung in einem Staat außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz abgeschlossen haben, können in Nordrhein-Westfalen eine Anerkennung ihrer Qualifikation beantragen.