Lehrkräfte aus anderen Ländern
Sie haben in einem anderen Bundesland oder im Ausland (EU- oder Nicht-EU-Staat) einen Lehramtsabschluss erworben und möchten in NRW als Lehrkraft arbeiten.
Lehrkräfte mit einem Lehramtsabschluss aus einem anderen Bundesland
Für die Anerkennung Ihrer Lehramtsprüfung (Erste Staatsprüfung oder Master of Education) oder Ihrer Lehramtsbefähigung aus anderen Bundesländern sind je nach Lehramt folgende Bezirksregierungen zuständig:
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel 0211 475-0
- für das Lehramt an Berufskollegs
- für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster
Tel 0251 411-0
- für das Lehramt an Grundschulen
- für das Lehramt an Haupt-, Real,- Sekundar- und Gesamtschulen
- für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung
Lehrkräfte aus Staaten der Europäischen Union (EU) und des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz
Sie haben eine Lehramtsbefähigung in einem EU-Staat oder des EWR bzw. der Schweiz erworben und möchten diese als Lehramtsbefähigung in NRW anerkennen lassen?
Angehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder des EWR bzw. der Schweiz können beantragen, dass ihre im Mitgliedsstaat erworbene Befugnis für ein Lehramt als Lehramt in Nordrhein-Westfalen anerkannt wird.
Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie bei der
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Telefon: 02931 82-0
https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/personalangelegenheiten/einstellung-stellenangelegenheiten
Falls die Bezirksregierung Arnsberg bei Ihnen im Zuge des Anerkennungsverfahrens wesentliche Unterschiede zu den Anforderungen in NRW festgestellt hat, haben Sie die Möglichkeit, die Unterschiede in einem Anpassungslehrgang oder in einer Eignungsprüfung (Hinweise für Prüflinge und Hinweise für Seminare) auszugleichen.
Sie haben einen Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung erhalten, der mit einer Ausgleichsmaßnahme – Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung – verbunden ist?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAQUILA beraten Sie in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg im Vorfeld der Entscheidung für den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung ausführlich über die Modalitäten und Anforderungen:
Zuständigkeiten der Dienststellen
Kooperation mit den lehrerbildenden Hochschulen im Regierungsbezirk Düsseldorf:
Universität Duisburg-Essen
Folkwang Universität der Künste
Bergische Universität Wuppertal
Kunstakademie Düsseldorf
Ruhr-Universität Bochum
TU Dortmund
Kontakt
Poststelle-Essen[at]laquila.nrw.de (Poststelle-Essen[at]laquila[dot]nrw[dot]de)
Telefon: +49 201 183 7382
Universitätsstr. 15
V15 R02
45141 Essen
Kooperation mit den lehrerbildenden Hochschulen im Regierungsbezirk Köln:
Universität zu Köln
Deutsche Sporthochschule Köln
Musikhochschule Köln
Universität Bonn
RWTH Aachen
Alanus Hochschule
Kontakt
Poststelle-Koeln[at]laquila.nrw.de (Poststelle-Koeln[at]laquila[dot]nrw[dot]de)
Telefon: +49 221 470 2273
Gyrhofstr. 19-19a
50931 Köln
Kooperation mit den lehrerbildenden Hochschulen im Regierungsbezirk Münster:
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Kunsthochschule Münster
Fachhochschule Münster
Kontakt
Poststelle-Muenster[at]laquila.nrw.de (Poststelle-Muenster[at]laquila[dot]nrw[dot]de)
Telefon: +49 251 83 23063
Robert-Koch-Str. 29
48149 Münster
Kooperation mit den lehrerbildenden Hochschulen im Regierungsbezirk Detmold
Universität Paderborn
Universität Bielefeld
Musikhochschule Detmold
Kontakt
Poststelle-Paderborn[at]laquila.nrw.de (Poststelle-Paderborn[at]laquila[dot]nrw[dot]de)
Telefon: +49 5251 1348 16
Fürstenweg 15
33102 Paderborn
Kooperation mit den lehrerbildenden Hochschulen im Regierungsbezirk Arnsberg
Universität Siegen
Kontakt
Poststelle-Siegen[at]laquila.nrw.de (Poststelle-Siegen[at]laquila[dot]nrw[dot]de)
Telefonnummer 0271 740 2328
Hölderlinstr. 3
57076 Siegen
Lehrkräfte aus Nicht-EU-Staaten
Sie haben eine Lehramtsbefähigung in einem Nicht-EU-Staat erworben und möchten diese als Lehramtsbefähigung in NRW anerkennen lassen?
Angehörige eines Nicht-EU-Staates können beantragen, dass ihre im jeweiligen Heimatland erworbene Befugnis für ein Lehramt als Lehramt in Nordrhein-Westfalen anerkannt wird.
Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie bei der
Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Telefon: 05231 71-0
Falls die Bezirksregierung Detmold bei Ihnen im Zuge des Anerkennungsverfahrens wesentliche Unterschiede zu den Anforderungen in NRW festgestellt hat, haben Sie die Möglichkeit, die Unterschiede in einem Anpassungslehrgang oder in einer Eignungsprüfung (Hinweise für Prüflinge und Hinweise für Seminare) auszugleichen.
Sie haben einen Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung erhalten, der mit einer Ausgleichsmaßnahme – Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung – verbunden ist?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAQUILA beraten Sie in Abstimmung mit der Bezirksregierung Detmold im Vorfeld der Entscheidung für den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung ausführlich über die Modalitäten und Anforderungen:
Zuständigkeiten der Dienststellen
Kooperation mit den lehrerbildenden Hochschulen im Regierungsbezirk Düsseldorf:
Universität Duisburg-Essen
Folkwang Universität der Künste
Bergische Universität Wuppertal
Kunstakademie Düsseldorf
Ruhr-Universität Bochum
TU Dortmund
Kontakt
Poststelle-Essen[at]laquila.nrw.de (Poststelle-Essen[at]laquila[dot]nrw[dot]de)
Telefon: +49 201 183 7382
Universitätsstr. 15
V15 R02
45141 Essen
Kooperation mit den lehrerbildenden Hochschulen im Regierungsbezirk Köln:
Universität zu Köln
Deutsche Sporthochschule Köln
Musikhochschule Köln
Universität Bonn
RWTH Aachen
Alanus Hochschule
Kontakt
Poststelle-Koeln[at]laquila.nrw.de (Poststelle-Koeln[at]laquila[dot]nrw[dot]de)
Telefon: +49 221 470 2273
Gyrhofstr. 19-19a
50931 Köln
Kooperation mit den lehrerbildenden Hochschulen im Regierungsbezirk Münster:
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Kunsthochschule Münster
Fachhochschule Münster
Kontakt
Poststelle-Muenster[at]laquila.nrw.de (Poststelle-Muenster[at]laquila[dot]nrw[dot]de)
Telefon: +49 251 83 23063
Robert-Koch-Str. 29
48149 Münster
Kooperation mit den lehrerbildenden Hochschulen im Regierungsbezirk Detmold
Universität Paderborn
Universität Bielefeld
Musikhochschule Detmold
Kontakt
Poststelle-Paderborn[at]laquila.nrw.de (Poststelle-Paderborn[at]laquila[dot]nrw[dot]de)
Telefon: +49 5251 1348 16
Fürstenweg 15
33102 Paderborn
Kooperation mit den lehrerbildenden Hochschulen im Regierungsbezirk Arnsberg
Universität Siegen
Kontakt
Poststelle-Siegen[at]laquila.nrw.de (Poststelle-Siegen[at]laquila[dot]nrw[dot]de)
Telefonnummer 0271 740 4121
Hölderlinstr. 3
57076 Siegen
Kolloquium zum Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
Für die Ausgleichsmaßnahmen werden deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates „Lernen, lehren, beurteilen“ empfohlen.
Lehrkräfte aus nicht Nicht-EU-Staaten müssen bereits mit der Antragsstellung bei der Bezirksregierung Detmold einen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf C 2-Niveau vorlegen.
Im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung führt das LAQUILA eine Sprachprüfung (Kolloquium zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse) durch. Es soll der Nachweis erbracht werden, dass die für die Erteilung des Unterrichts und die Wahrnehmung der sonstigen Aufgaben in der Schule erforderlichen mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnisse vorhanden sind. Die Anforderungen der Prüfung entsprechen dem Großen Deutschen Sprachdiplom.
Das Verfahren besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Es findet zweimal jährlich statt. Anmeldungen müssen dem LAQUILA bis zum 31.03. bzw. 30.09. eines Jahres vorliegen.
Ihre Anmeldung richten Sie an:
Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung
Dienststelle Essen
Universitätsstraße 15, V15 R02, 45141 Essen
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
0201 – 183 7382 (Frau David)
oder poststelle-essen [at] laquila.nrw.de (poststelle-essen[at]laquila[dot]nrw[dot]de).
Informationsblatt zum Verfahren Kolloquium
Informationen zu den Anforderungen und dem Aufbau der Prüfung